· Lokal DE Di 12.11.2024 22:22:22
Hintergrundinformation:
Nach § 4 Abs. 1 #StVO muß der Abstand nach vorn so groß sein, daß angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird.
Außerhalb geschlossener Ortschaften existiert die Faustregel "Abstand gleich halber Tacho" – bei 100 km/h also 50 m, entsprechend dem einfachen Abstand zwischen zwei Leitpfosten in Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsabstand