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· Lokal DE Di 12.11.2024 22:22:22

Hintergrundinformation:

Nach § 4 Abs. 1 muß der Abstand nach vorn so groß sein, daß angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird.

Außerhalb geschlossener Ortschaften existiert die Faustregel "Abstand gleich halber Tacho" – bei 100 km/h also 50 m, entsprechend dem einfachen Abstand zwischen zwei Leitpfosten in Deutschland.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsabstand